Aufnahme & Bewertung
Klein-/Kaufinventar
Gross-/Mietinventar
Ist am Tag der Inventarübergabe der Käufer bekannt und anwesend, empfehlen wir dem Verkäufer und
dem Käufer des Kleininventares einen Kaufvertrag abzuschliessen. Unser Experte ist den Parteien gerne behilflich.
Der Kaufvertrag bezeichnet die Kaufgegenstände, bestimmt den Kaufpreis und stellt die Zahlungs-modalitäten klar. Er weist auf den Übergabeservice von Maschinen und Apparaten sowie auf den
Service der kälte- und lüftungstechnischen Installationen hin. (Basis Mietvertragsformular GastroSuisse).
Er zeigt die Einsprachefristen für Mängelrügen auf und ermöglicht Eigentumsvorbehalte anzubringen.
Das Gross-/Mietinventar bezeichnet die Gegenstände die einem Mieter zur Verfügung gestellt werden.
Diese werden nicht käuflich übernommen.
Für alle Inventaraufnahmen gilt:
1. Beherzigen Sie das Merkblatt
2. Halten sie die Rechnungen Ihrer Neuanschaffungen bereit
3. Ein übersichtlich bereitgestelltes Inventar spart uns Zeit, Ihnen Geld