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Lüftungsreinigung in der Gastronomie: Wer ist verantwortlich – und wer zahlt?

HotRest
vor 5 Tagen
4 Min. Lesezeit


Beim Braten, Frittieren und Grillen entstehen in jeder Profiküche Fettrückstände. Ein Teil davon bleibt nicht in den Filtern der Dunstabzugshaube hängen, sondern setzt sich in den Lüftungskanälen, im Ventilator und in weiteren Anlageteilen ab. Das ist nicht nur ein Hygieneproblem, sondern vor allem eine ernstzunehmende Brandgefahr.


Eine verschmutzte Lüftungsanlage kann zudem schlechter absaugen, die Luftqualität am Arbeitsplatz beeinträchtigen und den Energieverbrauch erhöhen. Regelmässige Reinigung ist deshalb unverzichtbar. Doch wer muss sie organisieren, wie oft ist sie nötig und wer trägt die Kosten – der Gastronomiebetrieb oder der Vermieter?

 

Warum ist die Lüftungsreinigung so wichtig?

Fettablagerungen in der Küchenabluft können sich entzünden und einen Brand begünstigen. Die Schweizer Brandschutzrichtlinien verlangen deshalb, dass Lüftungsanlagen so gereinigt und instand gehalten werden, dass sie betriebsbereit bleiben und keine Brandgefahr entsteht. Dabei gibt es kein für alle Anlagen einheitliches Reinigungsintervall. Entscheidend ist, wie stark die Anlage verschmutzt ist und wie intensiv die Küche genutzt wird. Ein Betrieb mit viel Frittier- und Bratbetrieb benötigt häufigere Reinigungen als eine Küche mit geringer Belastung. Wichtig ist auch die Dokumentation: Reinigungsnachweise mit Datum, Angaben zu den gereinigten Anlageteilen und Fotos vor und nach der Reinigung schaffen Klarheit und können bei Kontrollen oder im Schadenfall entscheidend sein.


Wie oft muss gereinigt werden?

Die folgenden Richtwerte helfen bei der Planung. Massgebend bleibt immer der tatsächliche Verschmutzungsgrad der Anlage:


  • Fettfilter und Fettabscheider: alle ein bis zwei Wochen, bei intensivem Brat- und Frittierbetrieb häufiger, gegebenenfalls täglich.

  • Hauben und Lüftungsdecken: regelmässige Sichtkontrollen und in der Regel monatliche Reinigung der Oberflächen.

  • Abluftkanäle, Ventilator und Wärmerückgewinnung: jährlich, bei hoher Belastung alle drei bis sechs Monate. Die brandschutztechnische Reinigung sollte durch eine Fachfirma erfolgen.

  • Brandschutzklappen: jährliche Prüfung gemäss den geltenden Vorgaben.


Eine fachliche Beurteilung hilft dabei, das passende Intervall festzulegen. Entscheidend ist, dass die Anlage jederzeit sicher betrieben werden kann.


Wer ist für die Reinigung verantwortlich?

Hier wird es für Gastronomiebetriebe und Vermieter interessant. Denn die Verantwortung hängt nicht nur davon ab, wer die Küche nutzt, sondern auch davon, welche Arbeiten anfallen und was im Mietvertrag vereinbart wurde. Grundsätzlich gilt bei gemieteten Geschäftsräumen:


  • Der Mieter übernimmt die einfachen Reinigungsarbeiten, die ohne Fachperson erledigt werden können. Dazu gehören insbesondere das regelmässige Reinigen der Fettfilter sowie die zugänglichen Oberflächen der Haube.

  • Der Vermieter ist grundsätzlich für den ordentlichen Unterhalt der Lüftungsanlage verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Reparaturen und der Ersatz defekter Motoren oder Ventilatoren. Auch die brandschutztechnische Reinigung von Abluftkanälen, Ventilatoren und weiteren schwer zugänglichen Anlageteilen fällt grundsätzlich in diesen Bereich, wenn dafür eine Fachfirma benötigt wird.


Das Obergericht Bern hat dazu ein wichtiges Abgrenzungskriterium festgehalten: Entscheidend ist nicht allein die Höhe der Kosten, sondern ob für die Arbeit eine Fachperson erforderlich ist.


Wer bezahlt die Lüftungsreinigung?

Nicht jede Rechnung für die Lüftungsreinigung darf automatisch dem Mieter weiterverrechnet werden. Reine Reinigungs- und Kontrollarbeiten können unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkosten vereinbart werden. Dafür muss die entsprechende Position im Mietvertrag klar bezeichnet und betragsmässig bestimmbar sein. Eine allgemeine Formulierung wie «übrige Betriebskosten» reicht dafür nicht aus. Reparaturen und ordentlicher Unterhalt sind davon zu unterscheiden. Sie können nicht einfach als Nebenkosten auf den Mieter übertragen werden. Auch ein Servicevertrag sollte deshalb klar zwischen Reinigung, Kontrolle und Reparatur unterscheiden. Besonders wichtig: Selbst wenn der Vermieter eine Fachfirma beauftragt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Mieter die Rechnung bezahlen muss. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Mieter seine eigenen Reinigungspflichten vernachlässigt und dadurch eine übermässige Verschmutzung verursacht. In diesem Fall können Schadenersatzansprüche entstehen. Dafür müssen der Zustand dokumentiert und die erforderlichen rechtlichen Schritte eingehalten werden.


Was sollte im Mietvertrag geregelt sein?

Viele Unklarheiten lassen sich vermeiden, wenn die Verantwortlichkeiten bereits im Mietvertrag eindeutig festgehalten werden. Pauschale Formulierungen wie «Unterhalt der Einbauten zulasten des Mieters» reichen nicht unbedingt aus. Sinnvoll ist es, folgende Punkte zu regeln:


  • Umfang der Anlage: Welche Teile gehören zur Küchenabluftanlage – von den Fettfiltern über die Kanäle bis zum Ventilator?

  • Reinigungsintervalle: Wer reinigt welche Teile und wie häufig?

  • Kostenverteilung: Welche Arbeiten übernimmt der Vermieter, welche der Mieter? Welche Reinigungskosten dürfen als Nebenkosten abgerechnet werden?

  • Dokumentation: Wer bewahrt die Reinigungs- und Prüfprotokolle auf und stellt sie der anderen Partei zur Verfügung?


Auch bei einer Betriebsübernahme lohnt sich ein genauer Blick. Eine stark verfettete Lüftungsanlage kann erhebliche Folgekosten verursachen. Deshalb sollte ihr Zustand bei der Übergabe dokumentiert und der letzte Reinigungsnachweis eingefordert werden.


Fazit: Klare Zuständigkeiten schützen vor Risiken und Kosten

Die regelmässige Reinigung der Küchenabluft ist entscheidend für Brandschutz, Hygiene und einen sicheren Küchenbetrieb. Während die tägliche beziehungsweise regelmässige Pflege der Fettfilter in der Verantwortung des Gastronomiebetriebs liegt, ist die Abgrenzung bei der professionellen Reinigung und beim technischen Unterhalt komplexer. Wer welche Arbeiten organisieren und bezahlen muss, hängt von der Art der Arbeiten, den gesetzlichen Vorgaben und den konkreten Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Klare Regelungen und eine lückenlose Dokumentation helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.





 

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Hinweis

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die dargestellte rechtliche Zuordnung beruht unter anderem auf kantonaler Rechtsprechung und allgemeinen mietrechtlichen Grundsätzen. Welche Pflichten im konkreten Fall gelten, hängt von den Umständen und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Stand: Oktober 2026.

 

 
 
 

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